Sagt ein ordnungsgemäß gemeldeter Teilnehmer einen Lehrgang vor Beginn der Ausbildung
ab, werden bei Rückerstattung 10% der jeweilig anfallenden Lehrgangsgebühren als
Stornogebühren berechnet.
Erscheint ein Teilnehmer trotz Zusage zum Lehrgang nicht, werden bei Rückerstattung 50%
der jeweiligen Lehrgangsgebühr fällig.
Die Rückerstattung muss vom Teilnehmer selbst mit Angabe des Kontos zur Rücküberweisung
angefordert werden.
Bei Krankheitsmeldungen kann die 100% Rückerstattung der Lehrgangsgebühr erfolgen,
wenn ein Attest vorgelegt wird.
(Ust.-frei)
Der reguläre Anmeldeschluss ist verstrichen. Es fällt eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € für Spätanmeldungen bis zum 15.10.2026 an.
17.10.2026
15:30-17:30 Uhr SRS Kampfrichter-LG
Lehrgangsleiter:
Sensei Mario Pavlinovic, 3. Dan
Karate-Cat