Sagt ein ordnungsgemäß gemeldeter Teilnehmer einen Lehrgang vor Beginn der Ausbildung
ab, werden bei Rückerstattung 10% der jeweilig anfallenden Lehrgangsgebühren als
Stornogebühren berechnet.
Erscheint ein Teilnehmer trotz Zusage zum Lehrgang nicht, werden bei Rückerstattung 50%
der jeweiligen Lehrgangsgebühr fällig.
Die Rückerstattung muss vom Teilnehmer selbst mit Angabe des Kontos zur Rücküberweisung
angefordert werden.
Bei Krankheitsmeldungen kann die 100% Rückerstattung der Lehrgangsgebühr erfolgen,
wenn ein Attest vorgelegt wird.
Inkl. MwSt.
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